Tiefwerder – ein Dorf wehrt sich gegen Amtswillkür
Das Fischerdorf Tiefwerder im heutigen Bezirk Spandau existiert seit 1816. In den 20er Jahren entstand „Klein-Venedig“. Ein Idyll mit Gärten, Lauben, Wiesen und einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt.
Das Gebiet bot Freude und Erholung für die Bevölkerung, Besucher, Laubenpieper, Familien und Kinder. Bis zum Jahr 2004.
Da hat das Grünflächenamt Spandau – unter dem Titel „Renaturierung“ – 67 Laubenpiepern unrechtmäßig gekündigt. Und schlimmer: noch ehe das Kammergericht diese Willkür bestätigen konnte, hat das Amt die Lauben abgerissen.
Dann wurden 16 Hektar offene Wiesen – öffentliches Land – zur Nutzfläche für Rinder, Schafe und Ziegen. Für die Menschen blieb nur noch ein Weg, flankiert von stromgeladenen Zäunen.
Das ist nicht zeitgemäß für Erholungssuchende in einer Großstadt und Renaturierung ist es auch nicht. Aber dann hatte das Amt eine neue Begründung für die Beweidung: Es wolle Geld für das Mähen der Wiesen sparen. Klappt aber nicht. Die Tiere fressen vieles nicht, deshalb wird immer noch gemäht.
Das Amt sagt öffentlich (Zitat Spandauer Volksblatt) : „Die Wasserbüffel sind ein Aspekt im Kampf um öffentliches Gelände.“
Die Freunde Klein-Venedigs fragen sich: Gegen wen kämpft das Amt? Gegen seine Bürgerinnen und Bürger? Gegen uns? Gegen ein gesundes, gewachsenes Zusammenleben?
Seit Jahren versucht das Amt, die Menschen in Tiefwerder aus der Natur zu verdrängen. Die Freunde Klein Venedigs meinen dagegen, Mensch und Natur schließen sich nicht aus. Der Verein Freunde Klein-Venedigs e.V. steht für integrative Konzepte statt Ausgrenzung.
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Kahlschlag in 4 Schritten. Das Amt nannte es Landschaftsschutz – tatsächlich war es Willkür und Ausgrenzung der Menschen.
Schritt 1: Die Idylle wurde brutal zerstört.
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Nachher
Schritt 2: Ursprüngliche Biotope wurden plattgemacht.
Vorher
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Schritt 3: Kilometerlange Elektrozäune riegeln die Wiesen ab. Lebensgefahr im Erholungsgebiet.
Vorher
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Schritt 4: Weideland für Rinder, Schafe und Ziegen statt Freiraum und Wiesen für Erholungssuchende, Kinder und Familien.
Vorher
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Die Freunde Klein-Venedigs lieben die Natur und gehen deshalb liebevoll mit ihr um
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Bericht der Berliner Morgenpost (25.05.2008)
Amtswillkür – Kammergericht verbietet Räumung von Gärten
Laubenbesitzer in „Klein Venedig“ setzen sich gegen Naturschutzamt zur Wehr
Von Sebastian Eberle
Spandau Das Bezirksamt Spandau hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage erlitten. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die Räumung von Kleingartenparzellen im Landschaftsschutzgebiet Tiefwerder durch das Naturschutzamt bescheinigte das Kammergericht der Behörde Amtswillkür. Laut Urteilsbegründung stellte die 2005 gegen einen Laubenbesitzer ausgesprochene Kündigung einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar. Das in Artikel 3 festgeschriebene Verbot willkürlichen Verhaltens sei verletzt worden, da es keinen sachgerechten Grund für die Kündigung gegeben habe.
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Da hat der Fuchs wenig Chancen.