Tiefwerder – ein Dorf wehrt sich gegen Amtswillkür
Das Fischerdorf Tiefwerder im heutigen Bezirk Spandau existiert seit 1816. In den 20er Jahren entstand „Klein-Venedig“. Ein Idyll mit Gärten, Lauben, Wiesen und einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt.
Das Gebiet bot Freude und Erholung für die Bevölkerung, Besucher, Laubenpieper, Familien und Kinder. Bis zum Jahr 2004.
Da hat das Grünflächenamt Spandau – unter dem Titel „Renaturierung“ – 67 Laubenpiepern unrechtmäßig gekündigt. Und schlimmer: noch ehe das Kammergericht diese Willkür bestätigen konnte, hat das Amt die Lauben abgerissen. Dann wurden Böschungen gerodet, über 100 Bäume gefällt, eine Freizeitoase und der Lebensraum vieler Tiere zerstört.
16 Hektar offene Wiesen – öffentliches Land – wurde zu 16 Hektar Nutzfläche für kommerzielle Betriebe mit Rindern, Schafen und Ziegen. Für die Bevölkerung blieb ein Rundweg, flankiert von stromgeladenen Zäunen.
Das ist menschenfeindlich und Renaturierung ist es auch nicht. Aber mittlerweile hat das Amt eine neue Begründung für seine Maßnahme:
Es wolle „Geld für die Mahd“ sparen. Da die Tiere jedoch nicht alles fressen, wird dennoch gemäht … Selbst in Brutzeiten oder wenn Bienen auf die Blumen und Gräser dringend angewiesen sind.
Seit Jahren arbeitet das Amt daran, die Menschen aus dem Gebiet zu vertreiben. Dagegen wehren sich die Freunde Klein Venedigs und deshalb wurde der Verein Freunde Klein-Venedigs e.V. gegründet. Er steht für harmonisches Miteinander und integrative Konzepte statt Ausgrenzung und Amtswillkür.
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Kahlschlag in 4 Schritten. Das Amt nannte es Landschaftsschutz – tatsächlich war es Willkür und Ausgrenzung der Menschen.
Schritt 1: Die Idylle wurde brutal zerstört.
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Schritt 2: Ursprüngliche Biotope wurden plattgemacht.
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Schritt 3: Kilometerlange Elektrozäune riegeln die Wiesen ab. Lebensgefahr im Erholungsgebiet.
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Schritt 4: Weideland für private Unternehmen statt blühendes Land für alle.
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Die Freunde Klein-Venedigs lieben die Natur und gehen deshalb liebevoll mit ihr um
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Bericht der Berliner Morgenpost (25.05.2008)
Amtswillkür – Kammergericht verbietet Räumung von Gärten
Laubenbesitzer in „Klein Venedig“ setzen sich gegen Naturschutzamt zur Wehr
Von Sebastian Eberle
Spandau Das Bezirksamt Spandau hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage erlitten. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die Räumung von Kleingartenparzellen im Landschaftsschutzgebiet Tiefwerder durch das Naturschutzamt bescheinigte das Kammergericht der Behörde Amtswillkür. Laut Urteilsbegründung stellte die 2005 gegen einen Laubenbesitzer ausgesprochene Kündigung einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar. Das in Artikel 3 festgeschriebene Verbot willkürlichen Verhaltens sei verletzt worden, da es keinen sachgerechten Grund für die Kündigung gegeben habe.
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Da hat der Fuchs wenig Chancen.